Lange bewegte sich die erotische Tantra-Massage in einem rechtlichen Graubereich. Tantra-Betriebe bestreiten, dass es sich bei der ganzheitlichen Massage um eine primär sexuelle Dienstleistung handelt. Dem hat ein Berliner Gericht nun den Riegel vorgeschrieben und festgelegt: Tantra-Massagen fallen unter Prostitution.
Tantra-Studio in Berlin-Charlottenburg wird als Prostitutionsstätte eingestuft
Die wegweisende Entscheidung entstand durch einen Eilantrag eines Tantra-Studios in Berlin-Charlottenburg. Die Betreiberin sollte für ihr Gewerbe eine behördliche Erlaubnis nach dem Prostituiertenschutzgesetz einholen. Dagegen wollte sie vor dem Verwaltungsgericht Berlin vorgehen. Doch sie ist gescheitert.
Obwohl sie betonte, dass es zwischen Masseuren und Kunden nicht zum sexuellen Austausch im Sinne von Geschlechtsverkehr käme, sah das Gericht laut FAZ die „sexuelle Erregung ihrer Kundschaft“ als Ziel der Massage. Schließlich seien im Tantra-Salon alle nackt – und auch der Genitalbereich bekomme viel Aufmerksamkeit
Tantra ist keine alternativmedizinische Behandlung
Dabei hatte die Studio-Betreiberin es mit allen Mitteln versucht. Ihrer Ansicht nach sei Tantra keine sexuelle Dienstleistung, sondern eine „alternativmedizinische“ Behandlung. Sie verglich die Praktiken sogar mit einer gynäkologischen Untersuchung. Zudem sei die Ausstattung in ihrem Studio anders als im Bordell. Der Wellness- und Spa-Bereich ähnele eher einem Hotel.
Dass die Angestellten im Hotel oder in der Gynäkologie eben nicht nackt herumlaufen und dort auch nicht für die sexuelle Erregung ihrer Kunden sorgen, schien für das Gericht jedoch das überzeugendere Argument, weshalb Tantra-Massagen eher im Bereich Prostitution anzusiedeln sind.
Tantra-Salons stehen zwischen Sexualität und Spiritualität
Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen haben. Tantra-Salons fallen dementsprechend unter die Bedingungen des Prostituiertenschutzgesetzes. Da die Masseure von nun an als Prostituierte angesehen werden, sieht der Staat einen umfangreichen Schutz für sie vor.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist jedoch noch vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg anfechtbar. Mit „alternativmedizinischen“ Argumente könnte es aber auch dort schwierig werden. Das Problem liegt in der Sache selbst: Tantra bewegt sich zwischen Sexualität und Spiritualität. Die uralte indische Tradition nutzt Energien der Leidenschaft für die spirituelle Selbsterfahrung. Dass die Kunden im Massage-Salon erregt werden und eventuell auch zum Orgasmus kommen, gehört eben zu dieser Erfahrung dazu.