Vor dem Landgericht in Köln landete kürzlich ein etwas anderer Präzedenzfall. Ein Autobesitzer verklagte einen Parkhausbetreiber um Schadensersatz: Unbekannte haben sein Auto beim Sex auf der Motorhaube beschädigt.
Fremde beschädigen Auto beim Sex im Parkhaus
Er parkte sein Auto im Parkhaus und fand es am nächsten Tag zerkratzt und verbeult vor. Um die Ursache zu ergründen, wandte sich der Betroffene an den Betreiber des Parkhauses. Dieser sah sich die Überwachungsaufnahmen der Nacht an und muss wohl ziemlich überrascht gewesen sein.
Wie die Mopo berichtet, zeigt das Überwachungsvideo des Parkhauses deutlich zwei Personen, die auf der Motorhaube des Wagens Sex hatten. Allerdings reicht die Qualität der Aufnahmen anscheinend nicht aus, um die lüsternen Täter zu überführen.
Neun Minuten Liebesspiel reichten für 4.700 Euro Schaden
Da die Täter nicht gefunden wurden, verklagte der Autobesitzer den Parkhausbetreiber auf Schadensersatz. Schließlich sei es seine Pflicht gewesen, die Sicherheit der Autos zu garantieren. Das Gericht sah dies jedoch anders.
Der Parkhausbetreiber muss nach Meinung der Richter nicht ununterbrochen die Überwachungskameras prüfen. Die insgesamt neun Minuten, in denen das Paar Sex hatte, seien zu kurz, um ihm eine Pflichtverletzung vorzuwerfen.
Allerdings haben sie ausgereicht, um 4.700 Euro Schaden auf der Motorhaube zu verursachen. So hoch war zumindest die Summe, welche der Autobesitzer vom Parkhausbetreiber einfordern wollte.