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Böse Überraschung: Untermieterin machte die Wohnung eines jungen Mannes ohne sein Wissen zum Bordell

Wohnung wird zum Bordell
Böse Überraschung: Ein junger Mann holte sich eine Untermieterin, die seine Wohnung ohne sein Wissen für Prostitution nutzte. Foto: Nok Lek - Shutterstock.com

Meine Untermieterin die Hure: Klingt wie ein Filmtitel, hat sich jetzt aber genau so in der Realität ereignet. Betroffen war ein junger Mann aus der Schweiz, der für drei Monate verreisen und in dieser Zeit seine Wohnung untervermieten wollte. Nichts ahnend, was er sich damit eingebrockt hatte. Denn seine Untermieterin verwandelte seine Wohnung kurzerhand in ein Bordell.

Untermieterin machte Wohnung von Schweizer zum Bordell – während dieser auf Geschäftsreise war

Augen auf bei der Wahl der Untermieterin!

Lorenzo M., ein junger Mann aus dem Schweizer Kanton Luzern, wollte eigentlich nur seine Wohnung für die Zeit seiner dreimonatigen Geschäftsreise untervermieten, hätte aber niemals damit gerecht, wen er sich da ins Haus geholt hat. Denn seine Untermieterin hatte nicht vor, die Wohnung einzig zum Wohnen zu nutzen.

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Stattdessen tat sie etwas, das Lorenzo bis heute fassungslos macht: Sie verwandelte seine Wohnung in ein Bordell und empfing täglich mehrere Freier.

Etwas, dass Lorenzo sich in seinen schlimmsten Alpträumen nicht hätte vorstellen können. Dabei war er im Vorhinein schon ein wenig misstrauisch, da die Frau im Ausland lebte. Allerdings war sie die einzige Interessentin, weshalb er mit ihr letztlich einen Untermietvertrag abschloss. Ein Fehler!

Schon vor Lorenzos Abreise, nachdem er von der Verwaltung seiner Wohnung per E-Mail informiert wurde, dass Nachbarn Besuche von einer Vielzahl an Männern beobachtet hätten, wurde es für ihn dann zur bitteren Realität: Seine Untermieterin betrieb ein Wohnungsbordell. 

Untermieterin schaltete Sexanzeigen im Internet

Als sich Lorenzo dann selbst von den Zuständen in seiner Wohnung überzeugen wollte, fand er überall verteilt Kondome, Gleitmittel und Taschentücher herumliegen. Es war also nur schwer zu übersehen, was dort los war.

Frau wirbt mit Sexanzeigen im Internet für Bordell Wohnung
Die Untermieterin in Lorenzos Wohnung warb mit Sexanzeigen im Internet um Freier, seine Adresse wurde so explizit mit Prostitution in Verbindung gebracht. Foto: Oleg Elkov – Shutterstock.com

Überdies erfuhr er, dass seine Untermieterin ihre Kunden übers Internet anwarb, indem sie Sexanzeigen schaltete. Heißt: Lorenzos Adresse wurde online explizit mit Prostitution in Verbindung gebracht.

Rechtliche Schritte hätten kaum Aussicht auf Erfolg gehabt

Für den Schweizer also in jeglicher Hinsicht eine unangenehme Situation – die jedoch vermeidbar gewesen wäre. Er hätte lediglich im Untermietvertrag angeben müssen, dass die Wohnung nur zu Wohnzwecken genutzt werden darf. Da er den Zweck allerdings nicht explizit deklariert hatte, hatte er kaum rechtliche Handhabe. 

Zumal er zwei Tage später zu seiner Geschäftsreise aufbrechen musste und daher eigentlich wichtigere Dinge zu tun hatte, als sich um eine unliebsame Untermieterin zu kümmern. Und hätte er zumindest den Versuch einer Klage angestrebt,  wäre diese wohl erst von den zuständigen Behörden bearbeitet worden, wenn er schon fast wieder von seiner Reise zurück gewesen wäre.

Ein Fall von ähnlicher Brisanz trug sich im Jahr 2017 ebenfalls in der Schweiz zu. Damals betrieb Heiko S. als Untermieter in mehreren Wohnungen ein Bordell. Er flog auf, als er die Wohnung einer jungen Zürcherin für Wohnungsprostitution nutzte und die Polizei Wind davon bekam.

Für Schlagzeilen sorgte dieser Fall, da Heiko S. seine Masche aufgrund von Lücken im Schweizer Mietrecht sehr lange ohne Konsequenzen durchziehen konnte.

Der Fall aus der Schweiz schockiert – aber wie sieht die rechtliche Situation in Deutschland aus?

Wäre ein Fall wie der von Lorenzo M. auch in Deutschland denkbar? Prinzipiell ja, allerdings gibt es viele rechtliche Bedingungen, die Wohnungsprostitution grundsätzlich erschweren.

So muss eine Person, die eine Mietwohnung zu Zwecken der Prostitution nutzen möchte, vorher ein Gewerbe anmelden. Geschieht das nicht, ist Wohnungsprostitution illegal. Dabei spielt es keine Rolle, ob im Miet- oder Untermietvertrag die Wohnungsnutzung als zu Wohnzwecken” deklariert wurde. 

Frau betreibt Wohnungsprostitution in Deutschland
Wohnungsprostitution in Deutschland ist an diverse rechtliche Bedingungen geknüpft. Foto: Ronny 80 – Shutterstock.com

Für Privatwohnungen gilt zusätzlich, dass der Mieter sich für eine gewerbliche Nutzung, auch zu Prostitutionszwecken, die Vereinbarung des Vermieters einholen muss. Andernfalls droht die Kündigung, da es sich um eine vertragswidrige Nutzung handeln würde.

Und selbst wenn eine Vereinbarung des Vermieters vorliegt, ist es fraglich, ob die Privatwohnung tatsächlich in ein Bordell umfunktioniert werden darf. Dem liegt ein Präzedenzfall aus dem Jahr 2014 zugrunde, als ein Vermieter vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe für die Nutzungsänderung seiner Wohnung geklagt hatte.

Das Gericht wies die Klage ab. Als Begründung führten die Richter aus, dass ein Wohnungsbordell in einem allgemeinen Wohngebiet unzulässig sei. 

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Autor: Thomas H.

Thomas liegt das Schreiben im Blut. Seit seinem abgeschlossenen Masterstudium der Germanistik und Philosophie arbeitet er als freier Texter und Redakteur. Neben der Erotik, über die er für verschiedene Online-Portale Texte verfasst, gilt sein besonderes Interesse den Themen Sport, Philosophie, Sprache und Popkultur (Filme/Serien, Videospiele).

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